I. Allgemeine Bedingungen
1. balticbike.pl Sp. z O. O. mit Sitz in Swinemünde, Wojska Polskiego Straße 4ab / 5a im folgenden Vermieter genannt, händigt dem Mieter eine im ordentlichen Zustand befindliche Fahrradausrüstung, mängelfrei und sauber aus.
2. Die Gebühr für die Miete wird im Voraus in Übereinstimmung mit der Preisliste berechnet.
3. Der Mieter darf die Fahrradausrüstung gemäß den vorgesehenen Zwecken verwenden, unter Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Verkehrsregel. Er kann das Fahrrad nur auf festen Wegen, Wander- und Radwegen benutzen. Fahrten am Strand sind untersagt!
II. Verantwortung des Mieters
1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrrad, die durch ihn und Dritte verursacht worden sind, entstanden in der Zeit nach der Vertragsunterzeichnung und Übergabe der Ausrüstung bis zur Rückgabe, Er ist verpflichtet, den Schaden zu begleichen.
2. Der Mieter ist verantwortlich im Fall von Diebstahl des Gegenstandes durch Dritte.
3. Im Falle des Verlustes des gemieteten Gegenstandes durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter folgenden Bruttobetrag zu bezahlen:Gebühr für Fahrradverlust - 1300 Złoty, für ein Elektro-Bike 4500 Złoty. Gebühr Fahrradhelmverlust - 150 Złoty, Fahrradsitz - 300 Złoty, Fahrradanhänger - 800 Złoty, Fahrradkorb oder Fahrradkette - 20 Złoty.
4. Der Mieter nutzt den Mietgegenstand einzig und allein nur auf eigene Verantwortung und ist dazu verpflichtet, die Verkehrsregeln auf Straßen zu beachten.
5. Der Mieter verzichtet auf jeglichen Anspruch des Vermieters aufgrund von Zwischenfällen, Unfällen, sowie der vom Mieter davongetragenen Schäden oder Verletzungen während der Nutzung des gemieteten Gegenstandes
6. Der Vermieter trägt die Kosten für die Reparaturen des Gegenstandes, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch enstanden sind
7. Dem Mieter ist es verboten, die Fahrradausrüstung ohne Willen und Wissen des Vermieters zu reparieren. Der Vermieter trägt bei Verstößen gegen den Pkt. 7 keine Reparaturkosten.
III Rückgabe der Fahrradausrüstung
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum im Mietvertrag vorgegebenen Termin und Ort zurückzugeben.2. Die Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf einer vorherigen Zustimmung des Vermieters.3. Im Falle der Nichtrückgabe des Mietgegenstandes zum vorgegebenen Termin ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Mietgebühr zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 30 Złoty für jeden nachfolgenden Miettag zu bezahlen.
Die Person, die ein Fahrrad und Ausrüstung mietet hat die Pflicht, einen Ausweis vorzulegen und einen Mietvertrag mit den angehefteten AGB zu unterzeichnen.
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